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SOIL-Migrationsvereinbarung

SOIL Token Migration PulseChain → Solana

Akzeptanzstellen

Vorname

E-Mail-Adresse
(SUN & Floin)

Nachname

Unternehmen
(optional)

1. Parteien und technische Ausgangslage

Diese Kunden-Migrationsvereinbarung wird geschlossen zwischen der SOIL Rewards Foundation, der SUN AG, Friedberg 234, 9427 Wolfhalden, Schweiz, und dem über das Portal identifizierten Kunden.

Der Kunde hält oder hielt SOIL Token auf der PulseChain Blockchain („Alt-SOIL“). Der Alt-SOIL Token ist unter folgender Tokenadresse identifiziert: 0xbd63FA573A120013804e51B46C56F9b3e490f53C.

Der Alt-SOIL Smart Contract wurde nach den Projektangaben technisch durch Piteas entwickelt. Der technische Key von Piteas wurde nach den Projektangaben vernichtet. Daraus wird keine fortbestehende administrative Kontrolle, Eigentümerstellung, Issuer-Stellung oder Vertragspartnerstellung von Piteas, SUN, der Foundation oder FLOIN AG am Alt-SOIL Smart Contract abgeleitet.

Die Migration erfolgt als passive Snapshot-Migration. Der Kunde muss Alt-SOIL für die Migration nicht burnen, übertragen, verkaufen, tauschen oder sonst aufgeben.

Eine eigene Solana Wallet muss der Kunde nicht angeben. Die Solana-Wallet-Infrastruktur wird über das Kundenlogin auf www.minimeal.com durch die FLOIN AG integriert.

2. Gegenstand der Migration

Gegenstand dieser Vereinbarung ist ausschließlich die technische Migration bestehender Alt-SOIL Nutzungspositionen auf die Solana-Infrastruktur.

Die Migration ist nicht als neues Token-Angebot, nicht als Verkauf, nicht als Rückkauf, nicht als Tauschgeschäft, nicht als Anlageprodukt und nicht als Zusage eines Marktwerts ausgestaltet.

Der Kunde leistet für den Erhalt von Neu-SOIL keine Zahlung und keine Übertragung von Alt-SOIL an SUN, die Foundation, FLOIN AG oder Dritte.

3. Migrationsberechtigung

Der Kunde ist nur migrationsberechtigt, wenn alle nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

• Der Kunde war zum relevanten Snapshot-Zeitpunkt wirtschaftlich berechtigter Inhaber der zu verifizierenden Alt-SOIL Position oder zur Verfügung hierüber berechtigt.

• Der Kunde weist die Kontrolle über die relevante PulseChain Wallet nach.

• Die erforderlichen KYC-/AML- und Servicefähigkeitsprüfungen sind oder werden erfolgreich abgeschlossen.

• Der Kunde ist nach der jeweils aktuellen FLOIN Supported Country List and Risk Groups serviceberechtigt.

• Gegen den Kunden bestehen keine Sanktions-, Geldwäsche-, Terrorismusfinanzierungs-, Betrugs- oder sonstigen Compliance-Bedenken.

• Der Kunde akzeptiert diese Vereinbarung elektronisch innerhalb der Migrationsfrist.

Die aktuelle FLOIN Länderliste ist abrufbar unter: FLOIN Supported Country List and Risk Groups

4. Ablauf der Migration

• Der Kunde loggt sich über www.minimeal.com ein.

• Das System prüft KYC-/AML-Status und Servicefähigkeit über die integrierte FLOIN-Infrastruktur.

• Der Kunde akzeptiert diese Vereinbarung elektronisch.

• Der Kunde führt den KYC-Prozess vollständig durch (insofern nicht schon erledigt oder ein FLOIN-Account besteht).

• Der Kunde verifiziert die Kontrolle über seine PulseChain Wallet(s).

• Das System prüft den Snapshot-Bestand der verifizierten PulseChain Wallet(s).

• Das System berechnet die zu übertragende Neu-SOIL Menge.

• Die Solana-Wallet-Infrastruktur wird automatisch über die FLOIN AG im Kundenlogin integriert; der Kunde muss keine eigene Solana Wallet angeben. Er kann sich aber mit einem bestehenden FLOIN-Account anmelden.

• Nach erfolgreicher Freigabe kann Neu-SOIL innerhalb der FLOIN-/minimeal-Infrastruktur auf Solana bereitgestellt werden.

Die Migration erfordert keinen Alt-SOIL Burn, keine Alt-SOIL Übertragung und keine sonstige Aufgabe von Alt-SOIL durch den Kunden.

5. Laufzeit und Ausschlussfrist

Die Migration endet am 31.12.2026 um 23:59 Uhr MEZ/CET.

Bis zu diesem Zeitpunkt müssen KYC-/Servicefähigkeitsprüfung, Wallet-Verifikation und elektronische Annahme dieser Vereinbarung vollständig abgeschlossen und im System dokumentiert sein.

Alt-SOIL Positionen, die bis zum Ablauf dieser Frist nicht erfolgreich verifiziert und freigegeben wurden, werden nicht auf Solana übertragen. Eine bloße Registrierung, eine begonnene KYC-Prüfung oder eine unvollständige Wallet-Verifikation reicht nicht aus.

6. Rollen von Foundation, SUN AG und FLOIN AG

Die Foundation koordiniert die technische Migration, prüft die Migrationsregeln und kann die Freigabe der Neu-SOIL Übertragung veranlassen oder überwachen.

SUN stellt das Kundenlogin und die produktbezogene technische Infrastruktur über www.minimeal.com bereit. SUN übernimmt keine Verpflichtung zum Rückkauf, zur Auszahlung, zur Preisstützung oder zur Übernahme von Tokenwerten.

FLOIN AG stellt die integrierte Wallet- und Serviceinfrastruktur im Kundenlogin bereit und führt die hierfür erforderlichen Compliance- und Servicefähigkeitsprüfungen nach ihren jeweils anwendbaren Regeln durch.

7. Steuerliche und regulatorische Hinweise

Der Kunde ist allein verantwortlich, die steuerlichen Folgen der Migration in seinem Ansässigkeitsstaat zu prüfen. Weder SUN, die Foundation noch FLOIN AG leisten individuelle Steuer-, Rechts-, Anlage- oder Finanzberatung.

Die Migration ist nach der Intention der Parteien als technische Fortsetzung bestehender Alt-SOIL Nutzungspositionen ausgestaltet. Eine steuerliche Anerkennung dieser Einordnung wird jedoch nicht garantiert.

SOIL ist nach der Projektintention kein E-Geld, kein E-Geld-Token, kein vermögensreferenzierter Token, kein Stablecoin, kein Finanzinstrument, keine Aktie, keine Schuldverschreibung, kein Fondsanteil und kein Einlagenprodukt.

Der Kunde darf nicht teilnehmen, wenn die Teilnahme aufgrund seines Wohnsitzes, seiner steuerlichen Ansässigkeit, seiner Staatsangehörigkeit, seines Status oder sonstiger Umstände verboten, genehmigungspflichtig oder nach den FLOIN-Regeln ausgeschlossen ist.

8. Haftungs- und Schuldübernahme-Disclaimer

Weder SUN, die Foundation noch FLOIN AG übernehmen durch diese Vereinbarung bestehende oder behauptete Ansprüche, Verbindlichkeiten, Garantien, Zusagen, Schulden, Schuldverhältnisse, Rückzahlungsansprüche, Schadenersatzansprüche, Einstandspflichten oder sonstige Verpflichtungen Dritter.

Diese Vereinbarung begründet insbesondere keine Schuldübernahme, keinen Schuldbeitritt, keine Bürgschaft, keine Patronatserklärung, keine Treuhand, keine Verwahrung und keine Garantie für Tokenwert, Liquidität, steuerliche Behandlung, Handelbarkeit oder technische Verfügbarkeit.

Die Durchführung oder Nichtdurchführung der Migration gilt nicht als Anerkenntnis einer Rechtspflicht, nicht als Schuldanerkenntnis und nicht als Verzicht auf Einwendungen.

9. Kundenerklärungen

9. Kundenerklärungen

10. Datenschutz und Dokumentation

SUN, die Foundation, FLOIN AG und beauftragte Dienstleister können die für Migration, KYC/AML, Wallet-Verifikation, Compliance, Dokumentation, Rechtsverteidigung und technische Durchführung erforderlichen personenbezogenen und technischen Daten verarbeiten.

Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den Datenschutzhinweisen von SUN, der Foundation, FLOIN AG und den eingesetzten Dienstleistern.

11. Sperre, Ablehnung und Beendigung

SUN, die Foundation oder FLOIN AG können die Teilnahme ablehnen, sperren oder nicht ausführen, wenn KYC/AML nicht erfolgreich abgeschlossen wird, Wallet-Kontrolle nicht nachgewiesen wird, die FLOIN-Servicefähigkeit fehlt, die Migrationsfrist abgelaufen ist, gesetzliche oder regulatorische Gründe entgegenstehen oder Missbrauchs-/Sanktions-/Geldwäscheverdacht besteht.

Eine Ablehnung aus Compliance-, Rechts-, Steuer-, Sicherheits- oder Fristgründen begründet keinen Anspruch auf Schadenersatz, soweit rechtlich zulässig.

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für die technische Migration und die Rolle der Foundation gilt, soweit zulässig, das Recht des Fürstentums Liechtenstein. Für die Rolle der SUN AG gilt, soweit zulässig, schweizerisches Recht. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften am Wohnsitz des Kunden bleiben unberührt.

Gerichtsstand ist, soweit zulässig, für Ansprüche gegen die Foundation Vaduz, Liechtenstein, und für Ansprüche gegen SUN das zuständige Gericht am Sitz der SUN AG in der Schweiz.

13. Elektronische Annahme / Einverständnis

Der Kunde akzeptiert diese Vereinbarung durch elektronische Zustimmung im Migrationsportal oder im Kundenlogin auf www.minimeal.com.
Teilnahmebedingungen & Datenverarbeitung

Unterschrift

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